Ablauf

1.

Eine logopädische Behandlung wird bei Bedarf durch den Arzt festgestellt und verordnet.
Dazu muss er ein Rezept (Heilmittelverordnung) ausstellen. Je nach Störungsbild verordnen Kinderärzte, HNO- Ärzte, Phoniater, Neurologen,
Kieferorthopäden, Zahn- oder Hausärzte.

2.

Die Bezahlung erfolgt in der Regel durch die jeweilige Krankenkasse, Patienten über 18 Jahren müssen pro Rezept 10 € Gebühr und 10% des Satzes dazubezahlen. Diese Summe zieht mir die Krankenkasse wieder von meiner Rechnung ab.

3.

Abhängig von der Störung und der individuellen Maßnahme finden die Behandlungen ein- bis zweimal wöchentlich statt, bei Bedarf auch öfter.

4.

Die Behandlung erfolgt im Regelfall in den Praxisräumen, auf Rezept auch als Hausbesuch.

5.

Meine Praxis ist zugelassen für alle Kassen- und Privatpatienten.