Eine logopädische Behandlung wird bei Bedarf durch den Arzt festgestellt und verordnet. Dazu muss er ein Rezept (Heilmittelverordnung) ausstellen. Je nach Störungsbild verordnen Kinderärzte, HNO- Ärzte, Phoniater, Neurologen oder Hausärzte.
Die Bezahlung erfolgt in der Regel durch die jeweilige Krankenkasse, Patienten über 18 Jahren müssen pro Rezept 10 € Gebühr und 10% des Satzes dazubezahlen. Diese Summe zieht mir die Krankenkasse wieder von meiner Rechnung ab.
Abhängig von der Störung und der individuellen Maßnahme finden die Behandlungen ein- bis zweimal wöchentlich statt, bei Bedarf auch öfter.
Die Behandlung erfolgt im Regelfall in den Praxisräumen, auf Rezept auch als Hausbesuch.
Meine Praxis ist zugelassen für alle Kassen- und Privatpatienten. |